Statutenauszüge

I     NAME UND SITZ

 

Art. 1
Der Turnverein Wetzikon ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB.

Art. 2
Rechtsdomizil des Vereins ist die Gemeinde Wetzikon.
 

 

II    ZWECK DES VEREINS

 

Art. 3

Der Verein

  • pflegt die polysportive Betätigung insbesondere das Turnen aller Alters-
  • und Fähigkeitsstufen. Der Verein fördert die entsprechenden Ausbildungs-,
    Wettkampf- und Spielmöglichkeiten.
  • legt ein besonderes Gewicht auf die Förderung der Jugend.
  • koordiniert die Aktivitäten seiner Riegen.
  • fördert die Kameradschaft und Geselligkeit unter seinen Mitgliedern.
  • ist politisch und konfessionell neutral.
     

III      VEREINSSTRUKTUR

 

Art. 5
Dem Verein gehören an:

  • als selbständige Riegen:
    • Damenriege, Frauenriege und deren unselbständige Unterriegen.
    • Männerriege.
  • als unselbständige Riegen, direkt dem VS unterstellt:
    • Jugendriege.
    • Kunstturnerriege.

Art. 6
Weitere Riegen können auf Antrag des VS durch Beschluss der GV gebildet werden.

 

Art. 7
Die selbständigen Riegen haben eigene Statuten und Reglemente, die der Genehmigung des VS unterliegen. Diese dürfen den Statuten und Reglementen des Vereines nicht widersprechen.
Die selbständigen Riegen verwalten sich selbst gemäss ihren eigenen Vereinsstatuten und Reglementen.

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