I NAME UND SITZ
Art. 1
Der Turnverein Wetzikon ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff des
ZGB.
Art. 2
Rechtsdomizil des Vereins ist die Gemeinde
Wetzikon.
II ZWECK DES VEREINS
Art. 3
Der Verein
III VEREINSSTRUKTUR
Art. 5
Dem Verein gehören an:
Art. 6
Weitere Riegen können auf Antrag des VS durch Beschluss der GV gebildet
werden.
Art. 7
Die selbständigen Riegen haben eigene Statuten und Reglemente, die der
Genehmigung des VS unterliegen. Diese dürfen den Statuten und Reglementen des Vereines nicht widersprechen.
Die selbständigen Riegen verwalten sich selbst gemäss ihren
eigenen Vereinsstatuten und Reglementen.